Alphapoc Call 1000 POCSAG

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Komplettpaket mit direkter Eingabe der alphanumerischen Meldungen per Tastatur

POCSAG-Alarmierungssystem: autark und unabhängig Personal informieren und alarmieren mit 8 Standard Nachrichten an Einzelempfänger oder Gruppen oder Versand von individuellen Textnachrichten.

Einsatzbereiche des Sendegerätes:

  • Schulen & Universitäten (Amok Alarm Konzepte und Schul-/Universitäts-Sanitätsdienste)
  • Hotel & Gastrogewerbe
  • Handel & Industrie
  • Logistik
  • Gesundheitswesen / Sanitätsdienste / mobile Krankenpflege
  • genereller mobiler Einsatzbereich

Bewährte Technik sorgt für Erreichbarkeit im Alltag und bei speziellen Anwendungen. Der Call 1000 ist bereits in zahlreichen Referenzprojekten im Einsatz.

Aufbau einer eigenen POCSAG Alarmierung im Nahbereich möglich.

  • Wir bieten Kundenorientierte Projektbegleitung. Ideal in der Kombination mit unseren Alphapoc - POCSAG-Meldeempfängern.
  • Plug-and-Play tauglich. Ingesamt reduziert dieses Vorgehen Ihren Kostenaufwand enorm.
  • Reichweiten je nach Konfiguration 
  • 8 Standard Nachrichten an Einzelempfänger oder Gruppen oder Versand von individuellen Textnachrichten.
  • max. 999 Pager integrierbar

HINWEIS: Die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften des TKG und der Zulassungsbehörden obliegt dem Käufer.

Projektanfrage an alphapoc@alphapoc-europe.de oder Tel. 06841 / 120 - 400.


Hinweise gemäß Batteriegesetz

Da in unseren Sendungen Batterien und Akkus enthalten sein können, sind wir nach dem Batteriegesetz (BattG) verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen: Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Sie als Kunde sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus gesetzlich verpflichtet. Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder Ihre Gesundheit schädigen können. Batterien enthalten aber auch wichtige Rohstoffe wie z.B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel und können verwertet werden. Sie können die Batterien nach Gebrauch entweder an uns zurücksenden oder in unmittelbarer Nähe (z.B. im Handel oder in kommunalen Sammelstellen oder in unserem Versandlager) unentgeltlich zurückgegeben. Die Abgabe in Verkaufsstellen ist dabei auf für Endnutzer für die übliche Mengen sowie solche Altbatterien beschränkt, die der Vertreiber als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat.

Muelltonnen_BatteriegesetzDas Zeichen mit der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass Sie Batterien und Akkus nicht im Hausmüll entsorgen dürfen. Unter diesem Zeichen finden Sie zusätzlich nachstehende Symbole mit folgender Bedeutung:

Pb: Batterie enthält Blei
Cd: Batterie enthält Cadmium
Hg: Batterie enthält Quecksilber

 

Hinweise gemäß ElektroG - Gesetz

Das ElektroG regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Elektroaltgeräte, die nicht mehr benutzt werden, dürfen nicht mehr im Restmüll enstsorgt werden. Daher sind Verbraucher zur Rückgabe gebrauchter Elektroaltgeräte gesetzlich verpflichtet. Dies kann bei den entsprechenden kommunalen Sammelstellen geschehen. Selbstverständlich können Sie Altgeräte auch zu uns zurück senden.  Vom ElektroG betroffene Geräte sind Rundfunkgeräte, Computer und andere Elektro- und Elektronikgeräte wie z. B. Handys, Geschirrspülautomaten, Rasierapparate, Eierkocher, Gasentladungslampen etc. Das ElektroG findet Anwendung auf die meisten Elektrogeräte, die unter Nutzung von elektrischem Strom oder elektromagnetischen Feldern betrieben werden und im Anhang zum Gesetz in zehn Kategorien aufgelistet. Die Geräte tragen zur Kennzeichnung eine durchgestrichene Mülltonne.


Hinweis nach §§ 17 und 18 ElektroG

Nach §§ 17 und 18 des deutschen Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (Elektrogesetz) haben große Einzel- und Onlinehändler mit Laden- bzw. Versand-/Lagerflächen von mindestens 400 qm für Elektro- oder Elektronikgeräte ab 24. Juli 2016 bestimmte Rücknahme-, Registrierungs- und Hinweisverpflichtungen. Da wir weder über eine Einzelhandelsfläche noch über eine Lager- bzw. Versandfläche in dieser Größe verfügen, sind wir von diesen Anforderungen nicht betroffen

 

Informationspflichten gemäß §18 Abs. 2 Elektro- und Elektronikgerätegesetz

 

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